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   FG Düsseldorf, 07.02.2001 - 14 Ko 583/01 KF   

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https://dejure.org/2001,15713
FG Düsseldorf, 07.02.2001 - 14 Ko 583/01 KF (https://dejure.org/2001,15713)
FG Düsseldorf, Entscheidung vom 07.02.2001 - 14 Ko 583/01 KF (https://dejure.org/2001,15713)
FG Düsseldorf, Entscheidung vom 07. Februar 2001 - 14 Ko 583/01 KF (https://dejure.org/2001,15713)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zuständigkeit des Vorsitzenden oder Berichterstatters zur Entscheidung über Kostenerinnerungen; Erledigungsgebühr eines Rechtsanwalts; Besondere Tätigkeit i.S.d. § 24 Bundesrechtsanwaltsgebührenordnung (BRAGO) bei gleichgelagerten Revisionsverfahren

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Besondere Tätigkeit i.S.d. § 24 BRAGO bei gleichgelagerten Revisionsverfahren; Zuständigkeit des Berichterstatters bei Erinnerung gegen Kostenfestsetzungsbeschluss

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (24)

  • BFH, 27.11.2020 - X E 4/20

    Rechtsanwaltsgebühren bei derselben Angelegenheit mit mehreren Gegenständen

    In den Fällen des § 149 FGO ist für die Spruchkörperzuständigkeit nach der in Rechtsprechung und Literatur ganz überwiegend vertretenen Auffassung, der der Senat sich anschließt, zudem entscheidend, wer die Kostengrundentscheidung getroffen hat (vgl. jeweils mit ausführlichen und zutreffenden Begründungen, auf die der Senat Bezug nimmt, Beschlüsse des Finanzgerichts --FG-- des Saarlandes vom 29.07.1994 - 2 S 69/94, Entscheidungen der Finanzgerichte --EFG-- 1995, 378; des FG Düsseldorf vom 07.02.2001 - 14 Ko 583/01 KF, Deutsches Steuerrecht Entscheidungsdienst 2001, 1131, und des FG Münster vom 07.06.2010 - 9 Ko 647/10 KFB, EFG 2010, 2021, unter II., alle mit zahlreichen weiteren Nachweisen, auch zur vereinzelt vertretenen Gegenauffassung; Gräber/Stapperfend, Finanzgerichtsordnung, 9. Aufl., § 149 Rz 18; Schwarz in Hübschmann/Hepp/Spitaler --HHSp--, § 149 FGO Rz 53; ebenso für die Parallelvorschrift der Verwaltungsgerichtsordnung Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 13.03.1995 - 4 A 1/92, Neue Juristische Wochenschrift --NJW-- 1995, 2179, unter II.1.).
  • FG Baden-Württemberg, 27.08.2007 - 8 KO 1/07

    Kostenfestsetzung - Ansatz einer Erledigungsgebühr - Entscheidungsbefugnis des

    Es entspricht auch der Zielsetzung des § 79a Abs. 1 FGO, den Senat zu entlasten, soweit er -wie im Streitfall -noch nicht mit der Sache oder mit der dem selbständigen Kostenverfahren vorangegangenen Sache befasst war (vgl. FG Düsseldorf Beschluss vom 7. Februar 2001 14 KO 583/01 KF Deutsches Steuerrecht Entscheidungsdienst -DStRE -2001, 1131 m.w.N.).
  • FG Münster, 07.06.2010 - 9 Ko 647/10

    Kostenfestsetzung nach Hauptsacheerledigung

    Zur Begründung verweist das Gericht auf die ausführlich begründeten Beschlüsse des FG des Saarlandes vom 29. Juli 1994 2 S 69/94 (EFG 1995, 379) und des FG Düsseldorf vom 7. Februar 2001 14 Ko 583/01 (DStRE 2001, 1131).
  • LSG Baden-Württemberg, 09.05.2006 - L 11 KR 1144/06

    Entstehen der Erledigungsgebühr

    Erforderlich ist ein gezielt auf die einvernehmliche Beilegung des Streites gerichtetes Tätigwerden des Rechtsanwaltes (vgl. Mayer/Kroiß-Mayer RVG Nr. 1002 VV Rn. 16 bis 18; Gerold/Schmidt von Eicken Nr. 1002 Rd. 8, 15 - 22; LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 09.06.2005 - L 9 AL 196/04; so schon FG Düsseldorf, Beschluss vom 07.02.2001 - 14 KO 583/01 KF -, Bayer. VGH, Urteil vom 14.02.1996 - 26 B 91.1092 -).
  • FG Münster, 10.07.2012 - 11 Ko 3705/11

    Voraussetzungen für die Anrechnung einer Geschäftsgebühr zur Hälfte auf eine nach

    Zur Begründung verweist das Gericht auf die ausführlich begründeten Beschlüsse des FG des Saarlandes vom 29. Juli 1994, 2 S 69/94 (EFG 1995, 379) und des FG Düsseldorf vom 07. Februar 2001, 14 Ko 583/01 (DStRE 2001, 1131).
  • FG Sachsen-Anhalt, 19.12.2011 - 3 KO 965/10

    Entscheidung über die Erinnerung durch den Berichterstatter - Mindeststreitwert

    - Die Anwendung des § 79a Abs. 1 Nr. 5 FGO auf Vergleiche scheidet aus, weil die FGO einen Vergleich über Abgabenansprüche nicht vorsieht (FG Düsseldorf Beschluss vom 07. Februar 2001 14 Ko 583/01, DStRE 2001, 1131).
  • FG Köln, 16.06.2011 - 10 Ko 933/11

    Entstehen einer Erledigungsgebühr

    Dies gilt auch dann, wenn die Bevollmächtigten in dem jeweiligen Musterverfahren selbst vertretend tätig sind (ebenso bereits FG Düsseldorf, Beschlüsse vom 7. Februar 2001 14 Ko 583/01 KF, DStRE 2001, 1131, vom 29. Januar 2001 14 Ko 472/01 KF, EFG 2001, 595, vom 23. August 2010 13 KO 1170/10, EFG 2011, 373).
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